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relevante Ereignisse im Bereich der Studentenschaften und
ASten mit einem besonderen Schwerpunkt auf den
Kompetenzen der Studentenschaften (Stichwort: "Kein
allgemeinpolitisches Mandat!"). Rechtsprechung aktuell Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Veranstaltungsreihe "Hessen hinten! 7 Jahre Jahre hessische CDU an der Macht - eine kritische Bilanz" des Astas der Uni Marburg per einstweiliger Anordnung verboten (Beschluss vom 06.11.2006 - Az.. 3 G 3776/06). Eine teilweise Einigung wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin erzielt. Dort nahmen die Studentenschaft in drei Fällen sowie Studenten in einem Fall ihre Beschwerden gegen Ordnungsgeldbeschlüsse des Verwaltungsgerichts zurück. Damit wurde erstmals in Deutschland ein Ordnungsgeld gegen eine Studentenschaft in Höhe von 15.000 Euro rechtskräftig. Das Hauptsacheverfahren wurde inzwischen nach nahezu sieben Jahren abgeschlossen: Am 4. Mai 2005 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin den Berufungszulassungsantrag des AStAs der Humboldt-Universität Berlin zurückgewiesen (8 N 196.02). Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO). Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Beschluss vom 28. Januar 2005 - 2 B 12002/04) verweigerte einem Studenten seinen effektiven Rechtsschutz gegen umfangreiche allgemeinpolitische Aktivitäten der Studentenschaft der Universität Trier. Die Entscheidung im Wortlaut sowie ein Kommentar von Studentenpolitik.de dazu im Menü Urteile & Links. Nach einem rechtlichen Hinweis durch das Amtsgericht Charlottenburg hat sich die führende Vertreterin des so genannten "Real demokratischen Clubs Studierender" gegenüber dem RCDS an der Humboldt-Universität am 29. Juni 2004 bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 Euro verpflichtet, nicht mehr die Abkürzung "RDCS" zu verwenden. Die Benutzung der Kurzbezeichnung "RDCS" verletze das Namensrecht des RCDS aus § 12 BGB, so das Gericht. Die Wiederholungsgefahr könne nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgewandt werden. Haushalte der Berliner Studentenschaften: Massiver Untreue-Verdacht Der Rechnungshof von Berlin hat bei Überprüfungen der Finanzen der Berliner ASten festgestellt, dass Gelder der Studentenschaften für Zwecke ohne Hochschulbezug ausgegeben wurden (Jahresbericht 2001 des Rechnungshofs von Berlin, Drucksache 14/1165 des Abgeordnetenhauses von Berlin, Tz. 496-509, insbes. Tz. 505). Die Vergabe von Geldern ohne Hochschulbezug erfüllt den Straftatbestand der Untreue (BGH, BGHSt 30, 247 = NJW 1982, 346; OLG Hamm, NJW 1982, 190; LG Marburg, NVwZ 2000, 353). Im offiziellen Jahresbericht 2001 des Rechnungshofes von Berlin (im PDF-Format) wird außerdem deutlich Kritik an der aufsichtspflichtigen Senatsverwaltung sowie den Hochschulleitungen geübt. Direkt zum Kapitel Hochschulen und Studentenschaften im Jahresbericht 2001. In seiner Antwort auf zwei Kleine Anfragen eines CDU-Abgeordneten äußerte sich im Dezember 2004 der Berliner Senat zu den Haushalten der Berliner Studentenschaften, insbesondere zum Haushalt der FU Berlin: Drucksache 15 / 11 942 und Drucksache 15 / 11 943 . Weitere Anfragen zum Thema Studentenschaft werden im Menü Beweise präsentiert. Musterschriftsätze für Klagen und Strafanträge In der Rubrik Schriftsätze sind Muster für einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gem. § 123 VwGO, für einen Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO sowie ein Strafantrag gegen AStA-Funktionäre wegen des Verdachts der Untreue gem. § 266 StGB zu finden. Diese Muster sollen einen ersten Anhalt bieten. Sie sind auf die jeweiligen Verstöße und das jeweilige Landesrecht noch abzustimmen. Grundlegende Aufsätze zum Thema Im Menü Urteile & Links finden sich aktuelle Aufsätze zum Thema sowie eine Übersicht über die juristische Literatur zur Stellung der Studentenschaft. Hast Du noch Fragen - Deine Meinung interessiert uns: mail (a) studentenpolitik.de |
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Stand: 04. Februar 2007.
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