Verbot allgemeinpolitischer Äußerungen |
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VG 2 A 136.99 verkündet am
15. Juli 2002 Verwaltungsgericht Berlin Urteil Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache Studenten Kläger, gegen die Studentenschaft der Humboldt-Universität Berlin, vertreten durch den Allgemeinen Studentenausschuss, dieser vertreten durch die Vorsitzende, Unter den Linden 6, 10999 Berlin, Beklagte, hat das Verwaltungsgericht Berlin, 2. Kammer, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. Juli 2002 durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wichmann, den Richter am Verwaltungsgericht Böcker, den Richter am Verwaltungsgericht Richard, den ehrenamtlichen Richterinnen, für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, für die Dauer der Mitgliedschaft der Kläger in der Humboldt-Universität Berlin allgemeinpolitische, nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogene Äußerungen (Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) zu unterlassen sowie es zu unterlassen, derartige Tätigkeiten Dritter zu unterstützen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2,50 Euro bis zu 250.000,00 Euro angedroht. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. [Die schriftliche Ausfertigung der Urteilsbegründung liegt inzwischen vor und wird demnächst hier veröffentlicht werden. Die schriftliche Ausfertigung kann gegen eine Gebühr beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin angefordert werden.] Tatbestand (...) Entscheidungsgründe (...) Rechtsmittelbelehrung (...) |