Rechtskräftig. VG 2 A 257.01 beschlossen am
22. Mai 2002.
Verwaltungsgericht Berlin
BESCHLUSS
In der
Verwaltungsstreitsache
Studenten
- Gläubiger -
gegen
die Studentenschaft
der Humboldt-Universität Berlin,
vertreten durch den Allgemeinen Studentenausschuss
(AStA),
dieser vertreten durch seine Vorsitzende,
- Schuldner -
hat die 2. Kammer
des Verwaltungsgerichts Berlin durch
den
Präsidenten des Verwaltungsgerichts [...],
den Richter am
Verwaltungsgericht [...],
den Richter am
Verwaltungsgericht [...]
am 22. Mai 2002
beschlossen:
Gegen die
Vollstreckungsschuldnerin werden wegen des Verstoßes
gegen das in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts
Berlin vom 23. November 1999 (VG 2 A 135.99)
enthaltene Verbot, allgemeinpolitische, nicht
spezifisch hochschulbezogene Äußerungen
(Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) abzugeben
sowie derartige Tätigkeiten Dritter zu
unterstützen, ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro und
für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden
kann, zwei Tage Ordnungshaft gegen die Vorsitzende
bzw. den Vorsitzenden des AStA der
Humboldt-Universität zu Berlin festgesetzt.
Die
Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des
Verfahrens.
Der Wert des
Verfahrensgegenstandes wird auf 15.000 Euro
festgesetzt.
[... es folgen die
Gründe]
[... es folgt die
Rechtsmittelbelehrung]
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