Oberverwaltungsgericht Berlin
bestätigt |
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Diese Entscheidung wurde inzwischen
veröffentlicht: NVwZ-RR 2001, 99 OVG 8 L 25.99 beschlossen am 29. August 2000. Oberverwaltungsgericht Berlin BESCHLUSS In der Vollstreckungssache Studentenschaft der
Freien Universität Berlin, gegen Studenten der
Freien Universität hat der 8. Senat
des Oberverwaltungsgerichts Berlin durch den Vorsitzenden
Richter am Oberverwaltungsgericht Monjé, die Richterin
am Oberverwaltungsgericht Citron-Piorkowski und den
Richter am Oberverwaltungsgericht Weber Die Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. März 1999 wird zurückgewiesen. Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 10 000 DM festgesetzt. (...) Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 13 Abs. 1 GKG. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO). Monjé Citron-Piorkowski Weber |