Allgemeinpolitisches
Mandat - Informationen zur Klage gegen den
AStA/RefRat an der HU
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Die
Studentenschaft hat als Zwangskörperschaft kein
allgemeinpolitisches Mandat. Ein derartiges politisches
Mandat würde gegen das Freiheitsrecht der Studenten aus Art.
2 Abs. 1 Grundgesetz verstoßen. Den Studenten steht ein
Unterlassungsanspruch gegen allgemeinpolitische Tätigkeiten
des AStAs zu, der auch per einstweiliger Anordnung vor dem
Verwaltungsgericht durchgesetzt werden kann.
Studentenpolitik.de
- Kein allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft,
politisches Mandat, Klage, Studierendenschaft, AStA.